(Q4485)

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Statements

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15 April 2020
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Die Lösung mit einer «staatlichen» App hat aber auch eklatante Vorteile, wenn es zur Exitstrategie kommt, das heisst, wenn die Massnahmen nicht mehr notwendig sind. Die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Zweckbindung und der Verhältnismässigkeit bieten die Grundlage für die verpflichtende Löschung der Daten
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Der private Datenbearbeiter könnte jederzeit die allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern und Daten auch weiterhin bearbeiten. Um das notwendige Vertrauen für die Massnahmen zu schaffen, müssen der Bund oder die Kantone hier die volle Verantwortung übernehmen
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